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Zahnärztlicher Erstuntersuch

Der Erstuntersuch durch die Zahnärzt*in («ZÄ») bildet die Basis für die Aufnahme neuer Patient*innen in unsere Zahnarztpraxis.

Beim Erstuntersuch erfolgt eine gründliche Befundaufnahme (Status). Dabei verschaffen sich unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte einen Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand. Zudem werden soweit möglich in einem ersten Gespräch die Vorstellungen der Patientinnen und Patienten gemeinsam geklärt.

Zuweisung an Prophylaxe-Assistent*in oder Dentalhygieniker*in

Beim Erstuntersuch durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt erfolgt die Zuweisung (Triage) des/der Patienten/in an die Prophylaxe-Assistent*in oder die Dentalhygieniker*in. In Absprache mit dem/der Patient*in wird der weitere Behandlungsweg definiert.

Möglicher 2. Termin

  • Zahnreinigung/Prophylaxe durch Prophylaxe-Assistent*in
  • gegebenenfalls Befundaufnahme durch Dentalhygieniker*in

Anschliessende mögliche Kontrolltermine («Recall»)

  • klinische Kontrolle und Zahnreinigung durch Dentalhygieniker*in
  • oder Zahnreinigung durch Prophylaxe-Assistent*in und zahnärztliche Kontrolle durch Zahnärztin oder Zahnarzt

Weitere Basisleistungen

Behandlung durch Prophylaxe-Assistent*in («PA»)

Die Zahnreinigung/Prophylaxe durch ein/e Prophylaxe-Assistent*in eignet sich für gesunde Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risikoprofil.

Behandlung durch Dentalhygieniker*in («DH»)

Die Zahnreinigung/Prophylaxe durch eine/n Dentalhygieniker*in eignet sich u. a. für Parodontitis-Patient*innen.

Zahnärztlicher «Recall»-Untersuch

Den jährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuch («Recall») empfehlen wir zusätzlich zum Termin bei der Prophylaxeassistent*in.