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Unsere Arbeitsweise

Damit wir Sie erstmalig behandeln können, ist ein Erstuntersuch durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt notwendig. Der zahnärztliche Erstuntersuch dient quasi als Basis für mögliche weitere Behandlungen in unserer Zahnarztpraxis in Stans. 

Der Erstuntersuch

Beim Erstuntersuch erfolgt eine gründliche Befundaufnahme (Status), ein Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand und soweit möglich eine erste Besprechung der Vorstellungen des/der Patient*in.

  • Erste, eingehende Befundaufnahme von Zähnen, Zahnfleisch, Zahnhalteapparat und Mundschleimhaut
  • Erfassen des allgemeinen Gesundheitszustandes und von Medikamenten anhand eines Gesundheitsfragebogens
  • Erste Besprechung von Wünschen und Vorstellungen

Zahnreinigung und Kontrolluntersuche

Zahnärztlicher Erstuntersuch

Ein Erstuntersuch durch die Zahnärzt*in («ZÄ») ist die Basis der Aufnahme neuer Patient*innen in unsere Praxis.

Anschliessend erfolgt durch die Zahnärzt*in die Zuweisung (Triage) des/der Patienten/in an die Prophylaxe-Assistent*in oder die Dentalhygieniker*in, in Absprache mit dem/der Patient*in.

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Zahnreinigung/Prophylaxe durch Prophylaxeassistentin

Die Zahnreinigung und Prophylaxe ausgeführt durch Prophylaxeassistent*in («PA»)

  • eignet sich für gesunde Patient*innen und Patient*innen mit niedrigem Risikoprofil
  • dient der Entfernung von Zahnstein und Belägen
  • ist empfehlenswert jährlich durchzuführen für gesunde Patient*innen. Für bestimmte Patientengruppen ist ein engeres «Recall» sinnvoll.

Eine valide klinische Kontrolle kann durch die Prophylaxe-Assistentin nicht erfolgen.

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ODER



Zahnreinigung/Prophylaxe durch Dentalhygienikerin

Die Zahnreinigung und Prophylaxe ausgeführt durch Dentahlhygieniker*in («DH»)

  • ist Empfehlenswert u. A. für Parodontitis-Patient*innen, 1-4x jährlich, je nach Risikoprofil
  • es erfolgt hochqualifizierte Aufklärung und Information zu Themen wie Parodontitis, Periimplantitis, Kariesaktivität
  • unterstützt unsere Patient*innen bei der Sicherstellung langfristig stabiler und gesunder parodontaler und periimplantärer Verhältnisse
  • Aufnehmen von Sondierungswerten und Screening-Indices zur Verlaufskontrolle bei Parodontitispatienten

Die Dentalhygieniker*in ist qualifiziert, eine klinische Kontrolle durchzuführen. Die routinemässige zahnärztliche Kontrolle ist nicht nötig, ist auf Wunsch aber gerne möglich.

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Zahnärztliche Kontrolluntersuche («Recall»)

Jährliche Kontrolluntersuche sind empfehlenswert zusätzlich zum Termin bei der Prophylaxeassistent*in, spätestens alle 2 Jahre oftmals mit Anfertigung von «Bitewing-Röntgen-Aufnahmen» zur Karieskontrolle

  • aus organisatorischen Gründen können wir nicht garantieren, dass beim Prophylaxe-Termin ein Zahnarzt eine Kurzkontrolle durchführen kann
  • Die Prophylaxeassistent*in ist nicht dazu befähigt, eine valide klinische Kontrolle durchzuführen; falls ihr jedoch etwas auffällt, wird sie dies mitteilen
  • Die Dentalhygieniker*in ist dazu befähigt, bei der Dentalhygienesitzung eine klinische Kontrolle durchzuführen

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Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich klären wir häufig gestellte Fragen zu Themen wie Zahnreinigung, Prophylaxe, Dentalhygienikerin und Prophylaxe-Assistentin.
 

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