Einen jährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuch («Recall») empfehlen wir zusätzlich zum Termin bei der Prophylaxeassistent*in. Dabei machen wir eine Befundaufnahme von Zähnen, Zahnfleisch, Zahnhalteapparat und Mundschleimhaut. Gegebenenfalls erstellen wir Röntgenbilder zur Karieskontrolle.
Jahreskontrolle durch Zahnarzt
- zahnärztlicher Kontrolluntersuch von Zähnen, Zahnfleisch, Zahnhalteapparat und Mundschleimhaut
- gegebenenfalls Anfertigung von «Bitewing-Röntgen-Aufnahmen» z. B. zur Karieskontrolle
- empfohlen im Intervall von 12 Monaten, spätestens alle 2 Jahre
- aus organisatorischen Gründen können wir nicht garantieren, dass beim Prophylaxe-Termin ein Zahnarzt eine Kurzkontrolle durchführen wird
- Die Prophylaxeassistent*in ist nicht dazu befähigt, eine valide klinische Kontrolle durchzuführen; falls ihr jedoch etwas auffällt, wird sie dies mitteilen
- Die Dentalhygieniker*in ist dazu befähigt, bei der Dentalhygienesitzung eine klinische Kontrolle durchzuführen
Weitere Basisleistungen
Zahnärztlicher Erstuntersuch
Der Erstuntersuch durch die Zahnärzt*in («ZÄ») bildet die Basis für die Aufnahme neuer Patient*innen in unsere Zahnarztpraxis.
Behandlung durch Prophylaxe-Assistent*in («PA»)
Die Zahnreinigung/Prophylaxe durch ein/e Prophylaxe-Assistent*in eignet sich für gesunde Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risikoprofil.
Behandlung durch Dentalhygieniker*in («DH»)
Die Zahnreinigung/Prophylaxe durch eine/n Dentalhygieniker*in eignet sich u. a. für Parodontitis-Patient*innen.